St. Pöltner Rathaus

STP-Monitor

Alle Infos aus dem St. Pöltner Gemeinderat

Die Transparenzdatenbank der Volkspartei St. Pölten — eine Initiative von Vizebürgermeister Florian Krumböck

„Stadtpolitik aus dem Rathaus direkt zu den St. Pöltnerinnen und St. Pöltner bringen — das ist mein Ziel. Wer sich über die Politik in seiner Heimatstadt informieren will, soll auch eine einfache Chance dafür haben. Aus diesem Grund gibt es jetzt den StP-Monitor zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gemeinderats. Ich wünsche eine spannende Lektüre!“

Vizebürgermeister LAbg. Florian Krumböck

Auf einen Blick

145

Beschlüsse gesamt

19.7 Mio €

Gesamtvolumen

38

Auftragnehmer / Fördernehmer

109

Einstimmig angenommen (75 %)

Beschlüsse durchsuchen

145 Beschlüsse gefunden

Sonstiges
SonstigesBeschlossen1

Nebengebührenordnungen für Bedienstete der Landeshauptstadt St. Pölten

Die Nebengebührenordnungen der Landeshauptstadt St. Pölten für Bedienstete nach der NO Gemeindebeamtendienstordnung 1976, dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und dem NO Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 wurde zuletzt am 2. Februar 2026 vom Gemeinderat beschlossen und nach erfolgter Kundmachung dem Amt der NO Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung, Abteilung Gemeinden, zur Verordnungsprüfung übermittelt. Mit Schreiben vom 21. April bzw. vom 22. April 2026 teilte das Amt der NO Landesregierungen nach erfolgter Verordnungsprüfung mit, dass die vorgelegten Nebengebührenordnungen änderungsbedürftig sind. Die Abteilung für Personal hat daher die beanstandeten Punkte der Nebengebührenordnungen überarbeitet und legt diese nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Die vorliegenden Nebengebührenordnungen wurden im Hinblick auf eine bevorstehende landesgesetziiche Änderung abgeändert.

15.09.2026
SPÖÖVPFPÖGrüneKPÖNEOSBNN
Soziales
SozialesBeschlossen55

Abänderungsantrag zum GR-Antrag vom 26.06.2023, Festsetzung der Richtlinien und Tarife für die Tagesbetreuungseinrichtungen (TBE) der Landeshauptstadt St. Pölten;

Die Richtlinien und die Tarife bestimmen die Aufnahme/Austritt und Betreuung in den Tagesbetreuungseinrichtungen sowie die Gebühren für die Betreuung (Ferienbetreuung). Zumindest seit dem Kindergartenjahr 2023/24 wurden die Tarife für die Betreuung (Ferienbetreuung) in den Tagesbetreuungseinrichtungen nicht mehr erhöht. Der Besuch der TBE's ist in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr entgeltlich. Betreuungsbeitrag/Anwesenheit des Kindes pro Monat: Beitrag monatlich bis 20 Stunden Euro 60,00 bis 40 Stunden Euro 84,00 bis 60 Stunden Euro 102,00 mehr als 60 Stunden Euro 114,00 Die Beiträge sind zukünftig indexiert mit einer Schwelle von 5%. Bezugsgröße ist Februar 2026. Änderungen sind dann ab dem kommenden Betreuungsjahr wirksam. Der Beitrag für Spiel- und Fördermaterialien wird in der Höhe von halbjährlich € 80,00 (1 Halbjahr im September und 2. Halbjahr im Februar) verrechnet und alle zwei Jahre mit Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres um € 2,00 angepasst (nächste Anpassung September 2027). Für die Betreuung von Kindern, welche keinen Hauptwohnsitz in St. Pölten haben, wird der Hauptwohnsitzgemeinde gemäß Punkt 2.5 der Richtline „Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen" (gültig ab 01 .09.2024) der anteilsmäßig vorgesehene Betreuungsbetrag (für 45 Wochenstunden € 400,00, mehr als 30 Stunden und weniger als 45 Stunden € 360,00, weniger als 30 Stunden € 280,00), vorgeschrieben. Der Beitrag unterliegt einer Wertsicherung, welche jährlich im September im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich durchgeführt wird. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Juni 2024 verlautbarte Indexzahl. Der Preis für ein Mittagsmenü (Suppe, Hauptspeise, Nachspeise/Obst) beträgt aktuell€ 3,20 und wird im Folgemonat vorgeschrieben. Zusätzliche Gläschen Nahrung ist von den Eltern bereitzustellen.

28.06.2026
SPÖÖVPFPÖGrüneKPÖNEOSBN
Sport
SportBeschlossen54

Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Prandtauerhalle

Die Stadt St. Pölten bekennt sich zur Sanierung der Prandtauerhalle im Zuge des Umbaus der Bundesschule BASOP/BAfEP und beabsichtigt das Projekt vorbehaltlich der weiteren finanziellen und organisatorischen Abstimmungen gemeinsam mit dem Land NÖ und der Bildungsdirektion NÖ umzusetzen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Projektvorbereitung, Finanzierung und Abstimmung mit den beteiligten Stellen vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel sollen in der Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Sanierungskosten wurden durch das Land NÖ auf Basis der Zustandsanalyse der BIG auf EUR 3.970.000,-- (exkl.) geschätzt wodurch sich die Finanzierungskosten der Stadt auf€ 1.323.000,-- beliefen. Rahmenterminplan : : : : PPH 1 Projektentwicklung 3. Q 2026 PPH 2 Planung 1. Q 2027 PPH 3 Ausführungsvorbereitung 2. Q 2027 PPH 4 Ausführung 1. Q 2028 PPH 5 Projektabschluss 2. Q 2028

28.06.2026€ 1.588.000St. Pölten-Mitte
SPÖÖVPFPÖGrüneKPÖNEOSBN
Bildung
BildungBeschlossen53

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten Forschungs GmbH und Änderung Firmenwortlaut

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten plant gemeinsam mit externen Bildungspartnern neue Online-Hochschullehrgänge anzubieten, darunter einen MBA-Lehrgang sowie einen Master-Lehrgang „Leadership“. Da die FH St. Pölten selbst als gemeinnützige Gesellschaft nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, sollen diese Weiterbildungsangebote über die Tochtergesellschaft abgewickelt werden. Dafür wird der Unternehmensgegenstand der bisherigen „Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten Forschungs GmbH“ erweitert, sodass künftig neben Forschung und Consulting auch Weiterbildungsangebote möglich sind. In diesem Zusammenhang werden der Gesellschaftsvertrag angepasst und die Gesellschaft in „Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten Weiterbildungs- und Forschungs GmbH“ umbenannt, um den erweiterten Tätigkeitsbereich auch im Firmennamen abzubilden.

28.06.2026
SPÖÖVPFPÖGrüneKPÖNEOSBN
Sonstiges
SonstigesBeschlossen52

Äußerung im Verfahren der Verordnungsprüfung § 70 Abs. 3 NÖ Stadtrechtorganisationsgesetz betreffend die Nebengebührenordnung der Stadt

§ 46 NÖ GBDO 1976 regelt die Sonn- und Feiertagsvergütung mit 100 % Zuschlag bis zur achten Stunde und 200 % ab der neunten Stunde. Die Stadt St. Pölten verteidigt die beanstandete Regelung zur 200%igen Abgeltung von Sonn- und Feiertagsüberstunden mit dem Hinweis, dass diese seit Jahrzehnten unverändert besteht, der Aufsichtsbehörde bekannt war und nie beanstandet wurde. Sie argumentiert, dass weder § 46 NÖ GBDO 1976 noch § 81 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 eindeutig ausschließen, in einer Nebengebührenordnung günstigere Regelungen vorzusehen, und verweist auf den dadurch entstandenen Vertrauensschutz für die Bediensteten. Zudem wird betont, dass eine Kürzung der Zuschläge die Personalgewinnung und Personalbindung insbesondere in Bereichen mit regelmäßigen Sonn- und Feiertagsdiensten erheblich erschweren würde.

28.06.2026
SPÖÖVPFPÖGrüneKPÖNEOSBN

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